Allgemeine Geschäftsbedingungen „Quadtournator“ (Stand Februar 2008)



§ 1 Geltungsbereich



Die Buchung von Leistungen erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Veranstalter ist die Firma Quadtournator, Burgwaller Straße 3, 17268 Templin, OT Storkow (im Folgenden „Quadtournator“). Die Buchung der Leistungen erfolgt auf der Grundlage der jeweiligen Beschreibung, dieser Geschäftsbedingungen und aller ergänzenden Angaben (Richtlinien), die während des Kauf- oder Buchungsprozesses mitgeteilt werden.

§ 2 Leistungen, Leistungsänderungen, Preise



1. Die Leistungsverpflichtung von Quadtournator ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Bestätigung in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Bestellung gültigen Beschreibung, Details und Erläuterungen auf der Seite www.quadtournator.de und der Hausordnung. Der Inhalt der Tour kann jedoch geringfügigen Änderungen unterliegen. Abbildungen der Fahrzeuge, Gerätschaften und Orte u.a. dienen nur der Beschreibung und können variieren. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch Quadtournator verbindlich. 2. Die Zeitangaben hinsichtlich der Dauer der jeweiligen Tour können variieren. Die Touren verbringen Sie eventuell mit anderen Teilnehmern. Es ist insofern mit Wartezeiten zu rechnen. 3. Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss organisatorisch notwendig werden, sind gestattet. Quadtournator ist berechtigt den Veranstaltungsort, das Durchführungsdatum und die Uhrzeit (Beginn und Ende der Tour/des Kurses/ Erlebnisses) nachträglich zu ändern, sofern dies aus Gründen notwendig ist, die sich nach Abschluss des Vertrages ergeben und zur Durchführung zwingend relevant sind. Quadtournator ist verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen einen kostenlosen Rücktritt anzubieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. 4. Alle Preise verstehen sich als Endpreise in Euro.

§ 3 Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Erlebnis / Witterungsbedingungen



1. Die Teilnahme an einer Tour kann die Erfüllung von persönlichen Voraussetzungen erfordern (z.B. Alter, Gesundheitszustand, Gewicht, Führerschein). Die Voraussetzungen ergeben sich aus der für den Zeitpunkt der Bestellung gültigen Beschreibung und Erläuterungen. Nach erfolgter Buchung, sind Sie dafür verantwortlich, dass Sie oder eine entsprechende Person, die an dem bestimmten Erlebnis teilnehmen soll, die Mindestvoraussetzungen erfüllen. Eine Rückerstattung des Buchungspreises ist im Falle der Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen ausgeschlossen. Quadtournator bittet Sie, hierzu auch die Bestimmungen der Richtlinien sorgfältig durchzulesen.

2. Die Teilnahme an einer Tour ist von bestimmten Witterungsbedingungen abhängig. Sollte das Erlebnis aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht durchführbar sein, können Sie den Termin in Absprache mit Quadtournator verschieben bzw. umbuchen. Quadtournator übernimmt in solchen Fällen keinen Ersatz für Aufwendungen oder Schäden, die Ihnen im Zusammenhang mit der Absage oder erneuten Inanspruchnahme der Leistung entstanden sind.

§ 4 Verfügbarkeit



Die Teilnahme an den Touren hängt von der Verfügbarkeit ab. Ein Rechtsanspruch auf Änderungen hinsichtlich des Erlebnistermins, des Ortes und der Unterkunft besteht nicht.

§ 5 Rücktritt durch Quadtournator - Aufhebung des Vertrages aus außergewöhnlichen Gründen



1. Quadtournator ist berechtigt aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein wichtiger Grund ist anzunehmen, wenn: die in der Beschreibung des Erlebnisses angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Mindestteilnehmerzahl ergibt sich aus der jeweiligen Beschreibung der Tour im Internet.Quadtournator ist verpflichtet, dem Teilnehmer gegenüber die Absage der Veranstaltung (Kurs/Erlebnis) unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass sie wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

Quadtournator ist die Durchführung des Erlebnisses wirtschaftlich nicht zumutbar

das Erlebnis nach Vertragsschluss infolge höherer Gewalt, wozu auch die Zerstörung von Unterkünften des Veranstaltungsortes oder gleichwertiger Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtig wird.

2. Für bereits erbrachte Leistungen kann Quadtournator ein Entgelt verlangen. Tritt einer dieser Fälle ein, informiert Quadtournator Sie unverzüglich.

3. Ein Rücktritt von Quadtournator später als eine Woche vor Beginn ist auch aus witterungs- und sicherheitsrelevanten Gründen zulässig.

4. Quadtournator kann den Vertrag nach Beginn kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutze der anderen Teilnehmer gerechtfertigt ist oder wenn der Teilnehmer eine Teilnahmevoraussetzung nicht erfüllt.

§ 6 Ausfall



Sofern bei einer Veranstaltung bzw. einem Erlebnis ein bestimmtes Fahrzeug oder eine bestimmte technische Einrichtung oder die Beteiligung einer bestimmten Person zum Inhalt der Beschreibung gehört und dieses Fahrzeug, technische Einrichtung oder Person am Tag der Teilnahme am Erlebnis nicht zur Verfügung steht, behält sich Quadtournator das Recht vor, einen entsprechenden Ersatz zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, behält sich Quadtournator das Recht vor, die Durchführung des Erlebnisses, auch kurzfristig, abzusagen. 

§ 7 Haftung



1. Die Haftung von Quadtournator für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht, soweit es sich bei Schäden um die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalspflichten sowie Ersatz von Verzugsschäden handelt (§ 286 BGB).

2. Soweit die Haftung von Quadtournator ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Quadtournator.

§ 8 Gutscheine



1. Quadtournator bietet Ihnen Gutscheine an, die Sie oder eine von Ihnen bestimmte Person nach vollständiger Bezahlung zur Teilnahme an der jeweiligen Tour berechtigen. Die Bestimmung eines Ersatzteilnehmers ist zulässig, sofern dieser die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

2. Die Gültigkeitsdauer eines Gutscheins beträgt 3 Jahre ab Ausstellungsdatum (Erwerb). Das Ablaufdatum Ihres Gutscheins ist auf diesem vermerkt.

3. Rabattgutscheine, Werbegutscheine, Gutscheine aus Gewinnspielen und generell Gutscheine die von Quadtournator kostenlos ausgegeben werden sind auf die auf dem Gutschein vermerkte Dauer begrenzt und können nicht verlängert werden. Diese Gutscheine sind vom Umtausch ausgeschlossen.

4. Eine eventuelle Lieferung der Gutscheine erfolgt an die von Ihnen angegebene Person und Adresse. Die Auslieferung erfolgt nach Zahlungseingang. Lieferfristen verlängern sich bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das gleiche gilt, wenn Sie etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllen.

5. Sie können per Vorkasse oder Überweisung zahlen.

6. Bei Verlust, vermutetem Verlust oder Diebstahl von Gutscheinen wenden Sie sich bitte umgehend unter der Telefonnummer 03987/209127. Für die unrechtmäßige Einlösung eines Gutscheins ohne Verlustmeldung übernimmt Quadtournator keine Haftung.

7. Widerrufsrecht

Als Verbraucher/Kunde haben Sie nach § 312 d BGB das Recht, Ihre Bestellung (Vertragserklärung) innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Gutscheines (bzw. Box) ohne Angabe von Gründen schriftlich zu widerrufen (z.B. Brief, Fax). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Gutschein ist zurückzusenden.

Der Widerruf ist zu richten an: Quadtournator, Petra Saeger, Burgwaller Straße 3, 17268 Templin, OT Storkow.

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Der Gutschein mit den vollständigen und ungenutzten Inhalten, ist zurückzusenden. Der Kaufpreis wird im Falle des Widerrufes an den Käufer unbar zurückerstattet. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Gutschein bereits eingelöst wurde.

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Quadtournator mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B.: Terminierung und /oder Ausübung des Erlebnisses vor Ablauf der Widerrufsfrist; Buchung von Nebenleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist)

8. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt der Gutschein Eigentum von Quadtournator. Eine Bezahlung hat spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung (Rechnungsdatum) zu erfolgen. Quadtournator hat das Recht nach Ablauf dieser Zahlungsfrist vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Gutschein zu stornieren. Die gesetzlichen Ansprüche betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges bleiben unberührt.

§ 9 Nichteinlösung von Gutscheinen, Stornierung



Ist ein Termin zur Durchführung des Erlebnisses vereinbart und erscheint der Teilnehmer nicht, verfällt der Gutschein ersatzlos. Der Teilnehmer hat Terminverschiebungen rechtzeitig mit Quadtournator abzustimmen.

§ 10 Erfüllungsort / Rechtswahl / Gerichtsstand / Sonstiges

Soweit sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort- und Zahlungsort der Geschäftssitz der Firma Quadtournator. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz von Quadtournator.

§ 11 Schlussbestimmungen



1. Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.

2. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechen dem BDSG geschützt.


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